AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
WortBildKunst soul-effigy Bianca Paulsen (Fotografin)
Name/Fa.: Bianca Paulsen WortBildKunst soul-effigy
Rabenbusch 13 , 29328 Faßberg
Inhaber: Bianca Paulsen
E-Mailadresse: kontakt@soul-effigy.de , Telefon +4917640255181
Allgemeines
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle der WortBildKunst soul-effigy erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Fotografin diese schriftlich anerkennt. “Lichtbilder” im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium diese erstellt wurden oder vorliegen. (Daten auf CD, DVD, USB Fachabzüge usw.)
Urheberrecht
- Das Urheberrecht der Lichtbilder liegt immer bei der Fotografin.
- Die von der Fotografin hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.
- Überträgt die Fotografin die Nutzungsrechte an ihren Werken und Fotografien, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
- Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografin.
- Der Auftraggeber hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
- Bei der Verwendung der Lichtbilder in Online– und Printmedien (für den privaten Gebrauch) ist die Fotografin, nach Absprache , als Urheber des Lichtbildes zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz.
- Die Roh-Daten verbleiben immer bei der Fotografin. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.
Vergütung, Eigentumsvorbehalt
- Für die Herstellung der Lichtbilder oder die Erfüllung etwaige Aufträge wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben. Entstehende Nebenkosten, wie Reisekosten, Spesen, Requisiten, Studiomieten etc. sind sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen, dies muss im Vorfeld geregelt und vereinbart werden.
- Soweit die Fotografin Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen auf, sind diese von der Fotografin anzuzeigen. Wird die vorgesehene Produktions-Zeit aus Gründen überschritten, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeit Honorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschal Honorars zu leisten.
- Die Zahlung erfolgt per Rechnung – Umsatzsteuerfreie Leistung gemäß § 19 USTG
- Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 7 (in Worten: sieben) Tage nach Zugang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Der Fotografin bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
- Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum der Fotografin.
Haftung
- Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen in Folge von grober Fahrlässigkeit herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet die Fotografin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Die Fotografin verwahrt die Daten sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte Daten nach fünf Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
- Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
- Die Zusendung und Rücksendung von Dateien, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
- Im Rahmen der Durchführung des Vertrages werden von der Fotografin, sofern nicht anders vereinbart, auch Fotografien angefertigt, auf denen dritte Personen abgebildet sein werden, z.B auf Hochzeiten. Dies bedeutet, es werden auch Gäste, Geistliche und weitere Personen fotografiert. Auch hier werden von der Fotografin Daten verarbeitet, und diese Personen haben Persönlichkeitsrechte. Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechteinhaber einzuholen und hat dafür Sorge zu tragen, dass die teilnehmenden Gäste, Servicekräfte, Geistliche, Künstler und sonstige anwesende Personen darüber informiert werden, dass bei z.B. der Hochzeit und bei allen vereinbarten Veranstaltungen durch die Fotografin Fotografien angefertigt werden. Sollten Personen dies nicht wünschen, d. h., sollten Personen nicht wünschen, fotografiert zu werden, muss der Auftraggeber dies der Fotografin mitteilen und diese darüber informieren. Der Auftraggeber muss Sorge tragen, dass diese Personen bei Gruppenbildern usw. nicht zu sehen sind. Wird dies Unterlassen durch den Auftraggeber, den Personen die Information zu geben und deren Zustimmung einzuholen, und/oder die Fotografin nicht nicht entsprechend informiert, wird diese von sämtlichen Ansprüchen freigestellt, die Dritte wegen einer Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts usw. geltend machen. Darüber hinaus hat der Auftraggeber vorab zu klären, ob in der jeweiligen Lokalität (Kirche, Hotel, Gastraum, Privatgebäude usw.) fotografiert werden darf und hier das Einverständnis des Eigentümers einzuholen. Wird dies durch den Auftraggeber versäumt und untersagt der Eigentümer bzw. ein berechtigter Dritter die Fotoaufnahmen durch die Fotografin, hat der Auftraggeber sämtliches vereinbartes Honorar zu tragen.
Leistung, Leistungsstörung, Ausfallhonorar
- Nach Sortierung trifft die Fotografin für den Auftraggeber eine Vorauswahl der zu bearbeitenden Lichtbilder.
- Nachdem die Auswahl getroffen ist, werden die Lichtbilder durch die Fotografin vollständig bearbeitet. Die Fotografin verpflichtet sich, den Auftrag schnellstmöglich abzuschließen und die Lichtbilder an den Auftraggeber zu senden.
- Bei Erkrankung der Fotografin wird unverbindlich Ersatz vorgeschlagen, die Fotografin haftet für unvorhergesehenen Ausfall nicht.
Datenschutz
Siehe Datenschutzerklärung WortBildKunst soul-effigy ,
Bildbearbeitung
- Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil der Fotografin und ist sich bewusst, dass ihre Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden.
- Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern der Fotografin und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, dazu zählen auch Umfärbung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbearbeitung, sowie das Erstellen von Collagen ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen oder Zustimmung durch die Fotografin erteilt..
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Lichtbildern der Fotografin im Internet elektronische Verknüpfungen so vorzunehmen, dass die Fotografin als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist, es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen.
Lieferzeiten und Reklamation
- Die Fotografin liefert ihre Arbeiten zumeist binnen 2-4 Arbeitswochen aus, es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen. Bei Hochzeitsreportagen gilt eine Lieferzeit von 6-8 Wochen. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma oder Krankheit etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Sämtliche Arbeiten werden von der Fotografin mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
- Sollten digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt/gedruckt werden, so übernimmt die Fotografin hierfür keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse. Qualitative Abzüge können über die Fotografin erworben werden.
Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Celle
Salvatorische Klausel
Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.